Impressum
Aurora Deutschland GmbH
Hauptstraße 90
12159 Berlin
Deutschland
Telefon:+49 (0)30 9832 1601-0
Telefax: +49 (0)30 9832 1601-9
E-Mail: info@auroramedicine.com
Geschäftsführung: Michael Simon, Thorsten Hagemann
Eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg HRB 167844 B
Umsatzsteuer-ID: DE300754377
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Michael Simon, Thorsten Hagemann
Aufsichtsführende Behörde Arzneimittelgroßhandel im Sinne der §52a sowie §72 AMG: LAGeSo Berlin
Aufsichtsführende Behörde Betäubungsmittelhandel im Sinne des §3 BtMG: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS
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URHEBERRECHT
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Bildrechte: Fotolia © orpheus26, © Iakov Kalinin, © Marcus Klepper, © Michael Fleischmann, © Syda Productions, © Kurhan
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von medizinischem Cannabis gemäß Anlage III des BtmG und Medizinprodukten durch uns, der Aurora Deutschland GmbH, Hauptstraße 90, 12159 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 167844 B, USt-ID: DE300754377 (nachfolgen als "Verkäuferin" bezeichnet), an Apotheken im Sinne des ApoG (nachfolgend als 'Käufer' bezeichnet), gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden kein Vertragsbestandteil, sofern die Verkäuferin diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Durchführung der Leistung ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Apotheken im Sinne des ApoG.
2. Die Angebote der Verkäuferin verstehen sich als freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst nach der Annahme der Bestellung gemäß § 2 Nr. 4 zustande.
3. Mit der Bestellung via Fax, E-Mail oder im Online-Shop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb der in der Bestellung aufgeführten Produkte ab. Falls die Bestellung im Online-Shop erfolgt, gibt der Käufer durch Klick auf den Button "Bestellung abschließen" ein verbindliches Vertragsangebot ab.
4. Das in der Bestellung liegende, verbindliche Angebot des Käufers kann von der Verkäuferin innerhalb einer Frist von 7 Bankarbeitstagen nach Eingang der Bestellung angenommen werden. Die Annahme erfolgt schriftlich via Fax oder E-Mail. Bei einer Bestellung im Online-Shop stellt die Eingangsbestätigung keine Annahme des Vertragsangebots dar, der Vertrag kommt erst mit der von der Verkäuferin separat versendeten Bestellbestätigung zustande.
5. Die Frist nach § 2 Nr. 4 beginnt erst, wenn der Käufer neben seiner Bestellung auch Nachweise darüber erbracht hat, dass er berechtigt ist, die bestellten Produkte zu beziehen. Diesen Nachweis hat er ohne gesonderte Aufforderung der Verkäuferin zu erbringen.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Alle von der Verkäuferin genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und soweit dieses anfällt, Versicherungskosten, Kosten für Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung. Zölle und ähnliche Abgaben sowie andere öffentliche, private Abgaben und Lizenzgebühren hat der Käufer zu tragen.
2. Die Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung zwischen dem Käufer und der Verkäuferin per Rechnung oder Bankabbuchung.
3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Dem Käufer steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Die Abtretung vertraglicher Rechte ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Verkäuferin ist unzulässig. § 354a HGB bleibt davon unberührt.
6. Maßgeblich für das Zahlungsdatum ist der Eingang der Zahlung bei der Verkäuferin. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der Verkäuferin durch den Verzug der Zahlung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
7. Im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Käufer ist die Verkäuferin dazu berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten oder auf eine Vorauszahlung zu bestehen. Davon unberührt bleiben weitere gesetzliche Ansprüche der Verkäuferin.
§ 4 Lieferung und Retouren
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager der Verkäuferin in Berlin, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2. Die Verkäuferin fügt der Lieferung alle gesetzlich vorgesehenen Unterlagen bei, insbesondere die nach § 17 VI 3 - 6 AMWHV erforderlichen Unterlagen und Angaben.
3. Die Verfügbarkeit der Ware und der Lieferzeitpunkt ergeben sich aus den jeweiligen Angaben der Verkäuferin. Die dort von der Verkäuferin für Lieferungen und Leistungen in Aussicht gestellten Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf die Zeitpunkte ab Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.
4. Sofern der Käufer seinen vertraglichen Pflichten gegenüber der Verkäuferin nicht nachkommt, insbesondere der Beibringung von gesetzlich erforderlichen Unterlagen, verlängern sich für die Verkäuferin – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug – die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht nachkommt.
5. Wird ein Liefertermin aus Gründen nicht eingehalten, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat, so hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Dies gilt nicht, wenn das Setzen einer Nachfrist ausnahmsweise entbehrlich ist.
6. Die Verkäuferin haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialoder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, nicht rechtzeitige oder nicht richtige Belieferung durch den Lieferanten, verursacht worden sind, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Verkäuferin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Verkäuferin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung, die er nicht zu vertreten hat, die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung (auch per Telefax und Email) gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.
7. Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
8. Gerät die Verkäuferin mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so haftet sie für hierdurch entstandene Schäden des Käufers nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Weitere gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
9. Mangelfreie Produkte werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Davon abweichend bleibt eine Rücknahme nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Kosten des Versands, abgeschlossener Versandversicherungen, Verpackungsmaterial und/oder Zölle werden vom Käufer getragen. Schäden am Produkt, die allein auf die unsachgemäße Verpackung bei der Rücksendung des Produkts zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers. Dabei werden Vorschäden und Mängel am Produkt berücksichtigt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Gefahrenübergang
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Verkäuferin, soweit nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Verkäuferin.
3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der gelieferten Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem die gelieferte Ware versandbereit ist und die Verkäuferin dies dem Käufer angezeigt hat. Die Kosten einer Einlagerung trägt der Käufer. Soweit der Versand der bestellten Ware vereinbart wird, trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auch dann, wenn die bestellte Ware anweisungsgemäß ab Lager eines Unterlieferanten direkt an den Käufer versandt wird.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Verkäuferin behält sich an allen von ihr gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen hat.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4. Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin bei Pfändungen der Vorbehaltsware oder von an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen durch Dritte, den Pfändenden sowie den eingeschalteten Vollstreckungsorganen mündlich sowie schriftlich sofort auf die Rechte der Verkäuferin (Eigentumsvorbehalt) hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung ihrer Rechte zu unternehmen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Standortwechsel hat der Käufer ihr, soweit noch Eigentumsvorbehalt besteht, ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat jederzeit auf Verlangen nachzuweisen, wo sich die Vorbehaltsware befindet.
5. Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Nr. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die Verkäuferin. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die der Verkäuferin nicht gehören, so erwirbt sie an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 7 Rügeobliegenheit, Mängelhaftung
1. Der Käufer kann Ansprüche wegen eines Sachmangels nur geltend machen, wenn er seiner in § 377 HGB beschriebenen Pflicht zur unverzüglichen Prüfung und Mängelanzeige nachgekommen ist. Erkennbare Mängel muss der Käufer der Verkäuferin innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzeigen. Als maßgeblicher Zeitpunkt gilt dabei der Poststempel der Rügeschrift.
2. Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte nicht nur unerheblich mindert bzw. einschränkt, kann die Verkäuferin zunächst nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung der gelieferten Produkte wählen.
3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Verkäuferin diese verweigert, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
4. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Produkte, sofern die Lieferung mangelhafter Produkte keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.
5. Qualitätseinbußen oder Verminderungen der Wirksamkeit oder der Eigenschaft des Produktes der Verkäuferin hat sie dann nicht zu vertreten, wenn das Produkt vom Käufer nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, d.h. nicht ordnungsgemäß, gelagert (z.B. über die Haltbarkeitsgrenze hinaus) oder transportiert wurde, dauernder direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt wurde, in Berührung mit Wasser, Feuer oder Hitze gekommen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nur insoweit gegenüber der Verkäuferin, soweit dem kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Verkäuferin entsprechend den Bedingungen aus § 8 gegenübersteht.
§ 8 Haftung
1. Die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.
2. Die Verkäuferin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Ware ermöglichen sollen und den Schutz von Leib oder Leben, von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit die Verkäuferin gemäß § 8 Nr. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Verkäuferin bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat, oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten sind.
4. Die Einschränkungen des § 8 gelten nicht für die Haftung der Verkäuferin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Vertraulichkeit
1. Vertrauliche Informationen sind sämtliche vertraulichen und geschützten Informationen und Gegenstände, die geheimhaltungspflichtige Informationen enthalten, d.h. Informationen, die geschäftlicher oder technischer Natur sind, sowie Daten oder Know-how, bereitgestellt in schriftlicher, mündlicher, visueller oder anderer Form, die eine Partei gegenüber einer anderen Partei offenlegt und die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind.
2. Der Käufer und die Verkäuferin vereinbaren, dass die empfangende Partei für die Dauer des Geschäftes sowie für einen Zeitraum von 5 (in Worten: fünf) Jahren nach Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt, d.h. diese nicht direkt oder indirekt Dritten offenlegt, und für keinen anderen Zweck als den Vertragsgegenstand nutzt.
3. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Nicht-Verwendung und Geheimhaltung sind:
a) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung frei zugänglich sind, oder nach der Offenlegung ohne ein Verschulden der empfangenden Partei frei zugänglich werden; oder
b) Informationen, im Fall derer die empfangende Partei anhand von schriftlichen Dokumenten beweisen kann, dass sie sich zum Zeitpunkt der Offenlegung im Rahmen des zugrundeliegenden Vertrages bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden; oder
c) Informationen, im Fall derer die empfangende Partei anhand von schriftlichen Dokumenten beweisen kann, dass die empfangende Partei sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, und die nach dem Kenntnisstand der empfangenden Partei von dem Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung anderen offengelegt werden können; oder
d) Informationen, im Fall derer die empfangende Partei anhand von schriftlichen Dokumenten beweisen kann, dass sie von der empfangenden Partei selbständig entwickelt wurden, und zwar ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen, die ihr im Rahmen des zugrundeliegenden Vertrages offengelegt wurden.
4. Ungeachtet der vorstehend genannten Verpflichtungen darf die empfangende Partei vertrauliche Informationen in dem Maße offenlegen, das für die Einhaltung der Vorgaben von Behörden oder einschlägiger Gesetze oder Bestimmungen erforderlich ist, solange die offenlegende Partei durch die empfangende Partei unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt wird.
§10 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer ist der Sitz der Verkäuferin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
2. Die Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.
3. Personenbezogene Daten von z.B. Ansprechpartnern des Käufers, die von der Verkäuferin erfasst werden, werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhoben und verwendet.
4. Soweit der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
August 2018